Ohne Testament oder Erbvertrag erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (die sogenannte gesetzliche Erbfolge).
Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrages möglich. Ohne Testament ist keine Testamentsvollstreckung möglich.
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