Ohne Testament oder Erbvertrag erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (die sogenannte gesetzliche Erbfolge).
Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrages möglich. Ohne Testament ist keine Testamentsvollstreckung möglich.
Hierzu beraten Notare und Rechtsanwälte.
Ihr Ansprechpartner: Jürgen Angele. Steuerberater und zertifizierter Testamentsvollstrecker (ATG).
Lernen Sie uns kennen. Ganz
in Ruhe und ohne Risiko.
Ihr Wunschtermin