Blutentnahmen für Alkoholtests

Titelthema aus den Ärztenews Herbst 2023

Notdienstvertretung

Ein Allgemeinmediziner, der keinen eigenen Praxisbetrieb unterhielt, übernahm die Vertretung für andere Ärzte im ärztlichen Notdienst. Er übernahm für die vertretenen Ärzte alle Tätigkeiten, einschließlich die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des übernommenen Notfalldienstes. Der Arzt rechnete entweder im Wege der Privatliquidation oder über die kassenärztliche Vereinigung ab. Von dem jeweils vertretenen Arzt erhielt er zusätzlich eine Stundenvergütung von € 20,00 bis € 40,00. Darüber hinaus führte er Blutentnahmen für Polizeibehörden gegen entsprechende Vergütung durch.

 

Umsatzsteuer

Sowohl die Vertretungsleistungen als auch die Blutentnahmen stellen umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen dar. Sie zählen nicht zu den steuerfreien Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin i.S.v. § 4 Nr. 14 Buchst. a) Satz 1 Umsatzsteuergesetz/UStG, wie das Finanzgericht/FG entschieden hat (Urteil vom 09.05.2023, 15 K 1953/20 U).

 

Vertretungsleistungen

Vertretungsleistungen für andere Ärzte haben keinen therapeutschien Zweck und stellen daher keine steuerfreie Heilbehandlungsleistung dar. Mit dem ärztlichen Notdiesnt werden nur die Voraussetzungen für das Vorhalten von Personalressourcen geschaffen, die für die Heilbehandlungsleistungen erforderlich sind. Die Steuerbefreiung von Heilbehandlungen schließt eng mit der Erbringung von Heilbehandlungsleistungen verbundene Leistungen nicht mit ein.

 

Blutentnahmen

Bei den Blutentnahmen auf polizeiliche Anordnung stehen die Beweiserhebung und die Erstattung eines Gutachtens im Vordergrund, nicht jedoch die menschliche Gesundheit, so das Gericht.

 

Revision

Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof/BFH zugelassen. Diese ist bis dato nicht eingelegt. Ärztinnen und Ärzte sollten derweil Vertretungsleistungen und dergleichen als umsatzsteuerpflichtige Leistungen betrachten und die Umsatzsteuer (Regelsteuersatz 19 %) auf ihren Honorarabrechnungen offen ausweisen.

Weitere Themen

  • Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • Essen auf Rädern
  • Einbringung einer Arztpraxis in eine MVZ
  • Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem
  • Private Krankenversicherungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Zahlungstermine
Ärztenews Herbst 2023

Ärztenews als PDF downloaden:

Rückruf-Service

Wir rufen Sie innerhalb
24-Stunden zurück. Garantiert!

Anfrage starten

Erstgespräch

Lernen Sie uns kennen. Ganz
in Ruhe und ohne Risiko.

Ihr Wunschtermin

Video Steuertipps

Das deutsche Steuerrecht –
einfach erklärt.

Videos ansehen

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Externe Medien erlauben